Veranstaltung: | Bezirksmitgliederversammlung GRÜNE JUGEND Ruhr |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Bezirksvorstand (dort beschlossen am: 15.12.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.12.2021, 20:33 |
V01: Verfahren für Personenwahlen und Satzungsänderungsanträge
Antragstext
Verfahren zur Wahl des Bezirksvorstandes und der Delegation zum Bezirksrat sowie
der Abstimmung von Satzungsänderungsanträgen
Personenwahlen werden im Rahmen der Bezirksmitgliederversammlung (BMV) am
18.12.2021 per Briefwahl durchgeführt. Während der BMV wird zunächst jeweils in
verdeckter Abstimmung über die zu wählenden Positionen1 abgestimmt, hierbei
finden die §§3, 4 und 5 der Wahlordnung der GRÜNEN JUGEND NRW Anwendung. Die
einzelnen Wahlgänge werden im Nachgang an die BMV per Briefwahl erneut
durchgeführt, die daraus resultierenden Ergebnisse unter Anwendung der o.g.
Paragraphen sind als das gültige Ergebnis zu betrachten. Die Briewahlunterlagen
werden unmittelbar nach der BMV an diejenigen Mitglieder verschickt, die an der
BMV teilgenommen oder dem Vorstand bis Ende der BMV auf anderem Wege den Wunsch
auf Teilnahme mitgeteilt haben. In der Auszählung berücksichtigt werden die
Unterlagen, die bis zum 04.01.2022 um 18 Uhr in der Kreisgeschäftsstelle von
BÜNDNIS90/Die Grünen Dortmund eingegangen sind. Die Auszählung findet am
genannten Tag in der dortigen Geschäftsstelle statt, die Zählkommission wird
bereits auf der BMV am 18.12.2021 per Abstimmung festgelegt.
Satzungsänderungsanträge sind auf der BMV am 18.12.2021 einzubringen und werden
per Briefwahl gemäß §7(4) der Satzung der GRÜNEN JUGEND Ruhr abgestimmt.
1 Sprecher:in (geschlossen), Sprecher:in (offen), Schatzmeister:in (offen),
politische Geschäftsführung (offen/geschlossen), Beisitzer:innen (geschlossen),
Beisitzer:innen (geschlossen); Delegierte:r Bezirksrat (geschlossen),
Delegierte:r Bezirksrat (offen), Ersatzdelegierte* Bezirksrat
Begründung
Aufgrund der pandemischen Lage ist eine Durchführung der BMV in Präsenz nicht möglich. Eine Briefwahl mit dem Präferenzwahlsystem auszuzählen ist für die GJ Ruhr nicht umzusetzen, daher erfolgt über die verdeckte Abstimmung während der BMV eine Art „Vorabentscheidung“, die durch anschließende Briefwahl bestätigt werden muss, da verdeckte Abstimmungen für Personenwahlen nicht zulässig sind. Eine reine Bestätigung der verdeckten Abstimmung durch die Briefwahl ist rechtlich betrachtet jedoch auch nicht sicher, daher handelt es sich bei der Briefwahl um die eigentliche Wahl. Die Abstimmung während der BMV dient als pragmatisches Mittel, um in der Briefwahl selber nach Möglichkeit nur ein:e Bewerber:in pro Wahlgang zu haben und damit die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, pro zu wählendem Amt nur einen Wahlgang zu benötigen. Dies kann funktionieren, wenn zur Briefwahl nur diejenigen Kandidierenden antreten, die in der verdeckten Abstimmung jeweils „gewählt“ wurden. Zwei grundlegende Anmerkungen sind jedoch zu tätigen:
- Es steht jedem Mitglied der GJ Ruhr frei, zur Briefwahl anzutreten, wenn keine anderweitigen Gründe das passive Wahlrecht einschränken.
- Die Mitglieder können bei der Briefwahl unabhängig vom Ausgang der vorangegangenen Abstimmung eine Wahlentscheidung treffen.